Kosten

Eine Therapieeinheit (50min) kostet 115€. Das Erstgespräch ist bar zu bezahlen.

Für Einzeltherapien besteht die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Das Honorar ist dabei zunächst selbst zu bezahlen. Mit der von mir ausgestellten Honorarnote können Sie den Kostenzuschuss beantragen.

Richtwerte für den Kostenzuschuss der Krankenkassen für 1 Einzelsitzung á 50min.:

ÖGK: 33,70 €
BVAEB: 46,60 €
SVS: 45,00 €
KFG: 63,00 €
KFL: 75,21 €

Private Krankenversicherungen ersetzten in der Regel die volle Differenz zwischen meinem Honorar und dem Erstattungsbetrag Ihrer gesetzlichen Sozialversicherung.

Infos zum genauen Vorgehen finden Sie am folgenden Infoblatt:

Infoblatt Kostenzuschuss

Absageregelung

Kann der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristiger Absage (unter 24 Stunden) oder bei Versäumen des Termins ohne Absage, wird das Honorar verrechnet.

Verschwiegenheit

Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliege gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013  der Verschwiegenheitspflicht.